§ Vertragsbestimmungen §

 

  1.   Besondere Vereinbarungen: Je 1 Essen und freie Getränke der 4 Bandmitglieder.

 

  1.   Die Auszahlung des vereinbarten Honorars erfolgt unmittelbar nach dem Auftritt an ein

Mitglied der L!VE Emotions und kann nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

  1.   Die Größe der Bühne darf 16 m² nicht unterschreiten. Ein Stromanschluss (mindestens

eine Schukosteckdose 220V/50Hz, 16A Sicherung) wird vom Vertragspartner zur Verfügung

gestellt. Bei Veranstaltungen im Freien muss die Bühne mit einem geeigneten Regenschutz

versehen sein. Die Bühne muss mindestens 4 Stunden vor Spielbeginn für den Aufbau der

Anlage  der L!VE Emotions geräumt sein.

 

  1.   Die Anmeldung der Veranstaltung bei der Gemeinde bzw. der zuständigen Behörde hat auf

den Namen des Vertragspartners zu erfolgen. Ebenso gehen sämtliche Gebühren, wie AKM etc.  

zu Lasten des Vertragspartners.

 

  1.   Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages haftet der schuldige Vertragspartner für den daraus entstehenden

            finanziellen Schaden, ausgenommen bei Einwirkung höherer Gewalt.

 

  1.   Eine Kündigung des Vertrages kann nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen.

 

  1.   Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Mattersburg.